Wie bereits geschrieben wurde mein Tesla Model 3 Opfer einer Italienerin, die Ihre Tür gegen meine Beifahrertür geschlagen hat. Zwischenzeitlich habe ich anhand der Sentry-Aufnahmen das Kennzeichen der ermittelt und an Zentralruf.de die Versicherungsdaten des gegnerischen Fahrzeugs erhalten.
Ich habe den Schadenbericht gestern ausgefüllt und an die deutsche Vertretung der Versicherung gesendet.
Heute kam die Eingangsbestätigung:
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Sehr geehrter Herr Schumacher,
in vorbezeichneter Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens/Ihrer Nachricht.
Wir vertreten die Interessen von … , als deren Schadenregulierungsbeauftragte wir nach der 4. KH-Richtlinie benannt worden sind.
Wir haben den benannten ausländischen Versicherer gebeten, uns die Deckung zu bestätigen und die Unfalldarstellung seines Versicherten bekanntzugeben. Durch die notwendige Korrespondenz mit dem ausländischen Versicherungsunternehmen kann es zu Verzögerungen kommen, die wir zu entschuldigen bitten.
Bitte übersenden Sie uns Unterlagen/Nachweise, die die Unfallbeteiligung der betroffenen Fahrzeuge belegen.
Darüber hinaus benötigen wir zur Klärung der Haftungsfrage sämtliche verfügbaren Nachweise (z.B. Europäischer Unfallbericht, Polizeibericht etc.)!
Unverbindlich bitten wir Sie, uns die Höhe Ihrer Ansprüche mitzuteilen. Zur Feststellung des Schadens sind geeignete Nachweise mit Schadenfotos (bitte Farbfotos, keine Kopien!) erforderlich.
Aus bearbeitungstechnischen Gründen bitten wir um Übermittlung jeglicher Korrespondenz ausschließlich per Post oder per E-Mail unter Angabe unseres Zeichens. Bei E-Mail-Übersendung darf das Gesamtdatenvolumen pro E-Mail 10 MB nicht überschreiten!
Bitte übersenden Sie uns keine Speichermedien (DVD, CD, USB-Sticks) und keine Videos – auch nicht als E-Mail-Anlage!
Hinweis zum Datenschutz: Um Ihre Schadenmeldung bearbeiten zu können, ist es erforderlich, bestimmte persönliche oder personenbezogene Daten, wie z.B. den Namen und die Anschrift zu erheben und zu verarbeiten. Dabei wird das Gebot der Datensparsamkeit beachtet. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen automatisch gelöscht. Im Rahmen von sachdienlichen und notwendigen Abklärungen kann nicht vermieden werden, dass die gespeicherten Daten an dritte Stellen im In- oder Ausland übermittelt werden.
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Ich bin nun auf die Darstellung der Dame zum Unfallhergang gespannt.